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29.10.2005Nach der Rechnung: Die Mahnung?

Man lernt ja immer wieder gerne was dazu. Nachdem wir nun kürzlich erfahren haben, was alles auf eine Rechnung gehört, schauen wir heute, was man so macht, wenn die Zahlung ausbleibt. Muss wirklich eine Mahnung raus? Wie hoch ist der Verzugszins? Und was muss man noch beachten? Zahlungserinnerung, die drei Mahnstufen mit erster, zweiter und dritter Mahnung - das kann man sich heutzutage sparen. Pflicht ist es nicht mehr, sagt der Paragraph 286 des BGB, der vor vier Jahren dahingehend geändert wurde. Seitdem ist ein Schuldner spätestens "30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung" im Verzug. Das heißt, spätestens dann ist es auch völlig rechtens, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten.
Und wie ist das mit Verzugszinsen und Mahngebühren? Da gibt es einen schönen Verzugszinsenrechner von basiszinssatz.info. Wir wünschen viel Erfolg und viele zahlungskräftige (und -willige!) Kunden!

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